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Hilfe für einen Dritten und das unverhältnismäßige Risiko

Werden fremde Aufgaben wahrgenommen, ist ein dabei entstandener Schaden dann zu erstatten, wenn die Vorteile gegenüber den anfallenden Kosten und den drohenden Risiken überwiegen. So hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall einen Schadensersatzanspruch verneint. Geklagt hatte eine über 70-jährige Frau aus dem Aachener Umland. Nach dem Inhalt

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